AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Leading Retreats (Leading Collection AG)
1. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Leading Retreats (Leading Collection AG) und ihren Vertragspartnern und/oder Tourteilnehmern (nachfolgend „Kunde(n)“) im Zusammenhang mit sämtlichen Dienstleistungen, welche im Rahmen von vom Tourveranstalter durchgeführten Retreats erbracht werden. Diese Bedingungen sind auch rechtsverbindlich für Verträge, welche über das Internet abgeschlossen werden.
Diese AGB gelten als vom Kunden gelesen und akzeptiert, wenn der Kunde das Angebot bezahlt.
Leading Retreats (Leading Collection AG) kann diese AGB jederzeit anpassen. Der Kunde sollte deshalb diese AGB vor jeder Nutzung der Website prüfen. Der Kunde ist bei einer Nutzung und Buchung an die dann anwendbaren AGB gebunden.
2. Zustandekommen des Vertrages / Buchung
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Erst durch die Anmeldebestätigung und Rechnung von Leading Retreats (Leading Collection AG) kommt der Vertrag zustande und die volle Bezahlung wird fällig. Durch die Reservierung anerkennt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich.
Vor Ort erbrachte Leistungen wie Massagen, Ausflüge, Beratungen usw. sind direkt in Bar zu bezahlen. Die An- und Abreise wird vom Kunden eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung erbracht. Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie von Leading Retreats (Leading Collection AG) ausdrücklich akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Retreats (nachfolgend „Retreatpreis“) sind aus den aktuellen Preislisten oder Auftragsbestätigungen ersichtlich. Die Preisangaben auf der Offerte und auf der Bestätigung verstehen sich inklusive MwSt, sofern nicht anders auf der Offerte deklariert.
Preisänderungen gemäss Ziff. 6 bleiben vorbehalten. Der Retreatpreis muss im Voraus bezahlt werden.
3.1 Indviduelle Buchungen:
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung durch den Kunden werden 1/3tel des Retreatpreises als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung muss vor Reiseantritt beglichen werden, sofern nicht anders schriftlich festgehalten.
3.2 Von Leading Retreats (Leading Collection AG) organisierte Retreats
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung durch den Kunden werden 1/3 des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
4. Annullationen / Umbuchungen
4.1 Individuelle Reisen
Die Annulationsbedingungen werden den jeweiligen Hotels angepasst und auf der Buchungsbestätigung vermerkt.
4.2 Retreats
Es werden nur schriftliche Annullationen (inkl. E-Mail) von gebuchten Retreats angenommen. Leading Retreats (Leading Collection AG) stellt eine Annullationsbestätigung aus.
Für Umbuchungen nach erfolgter Bestätigung der Tour wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.- pro Umbuchung verrechnet.
Bei Annullation oder Teilannullation nach erfolgter Bestätigung kommen folgende Annullationskosten zum tragen:
Anzahlung von 1/3 – fällig mit der Anmeldung: nicht rückerstattbar
- Bei Annullation 20-10 Tage vor Abreise: 70% vom totalen Preis
- Bei Annullation 10-8 Tage vor Abreise: 80% vom totalen Preis
- Bei Annulation 7-0 Tage vor Abreise 100% vom totalen Preis
In Ausnahmefällen können davon abweichende Annullationsbedingungen vorkommen. Diese werden durch den Tourveranstalter schriftlich auf der Auftragsbestätigung kommuniziert.
5. Annullation durch Leading Retreats (Leading Collection AG)
Wird die Durchführung des Retreats nach der Beurteilung von Leading Retreats (Leading Collection AG) durch höhere Gewalt, Unwetter, behördliche Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann die Tour von Leading Retreats (Leading Collection AG) abgesagt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Touren von 6 vollzahlenden Personen nicht erreicht, behält sich Leading Retreats (Leading Collection AG) ebenfalls das Recht vor, den Retreat abzusagen. Der bereits bezahlte Retreatpreis wird rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6. Preisänderungen / Serviceänderungen
Leading Retreats (Leading Collection AG) behält sich das Recht vor, bei Eintritt von aussergewöhnlichen Umständen den vereinbarten Tourpreis zu ändern. Als aussergewöhnliche Umstände gelten insbesondere:
- Preisänderungen von Transportunternehmen
- Neu eingeführte oder höhere Steuern, Abgaben oder Gebühren
- Vom Bund auferlegte Steuern bzw. Mehrwertsteuer
- Starke Änderung des Wechselkurses
Änderungen des Tourpreises bei Vorliegen ausserordentlicher Umstände werden spätestens 3 Wochen vor Tourbeginn mitgeteilt. Wenn der Unterschied grösser als
10 % des ursprünglichen Tourpreises ist, hat der Kunde das Recht, entweder innerhalb von 5 Tagen nach der Mitteilung vom Vertrag kostenlos zurückzutreten oder ein alternatives Retreatpacket vom gleichen Wert des Tourveranstalters zu akzeptieren.
Leading Retreats (Leading Collection AG) behält sich das Recht vor, das Tourprogramm vor dem vertraglichen Tourbeginn zu ändern. Ist ein wichtiger Leistungserbringer nicht mehr in der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann der Tourveranstalter eine Ersatzlösung anbieten. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Leading Retreats (Leading Collection AG) ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und Programmänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wir ihm Leading Retreats (Leading Collection AG) eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
7. Teilnahmebedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, Leading Retreats (Leading Collection AG) über akute und schwerwiegende gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, den Weisungen des Reiseleiters betreffend Tourablauf und Zeitpunkt der Weiterfahrt Folge zu leisten. Werden diese Weisungen nicht befolgt und befindet sich der Kunde nicht rechtzeitig am Abfahrtsort ein, behält sich Leading Retreats (Leading Collection AG) das Recht vor, den Kunden nach einer 10-minütigen Wartezeit, von der Veranstaltung auszuschliessen und ohne ihn abzufahren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Vergütung des Tourpreises und muss für allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport zum Ausgangspunkt) selber aufkommen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die notwendigen Versicherungen wie Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung (auch für Beschädigung, verspätete Nachsendung etc.).
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Leading Retreats dafür keinerlei Haftung übernimmt.
9. Haftung
9.1 Allgemein:
Leading Retreats (Leading Collection AG) haftet für Schäden, bei denen es sich nicht um Personenschäden handelt und maximal im Umfang des Tourpreises, sofern Leading Retreats (Leading Collection AG) nicht in rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat und sofern kein eigenes Verschulden des Kunden vorliegt. Leading Retreats (Leading Collection AG) wird dem Kunden den Wert der vertraglich vereinbarten, aber nicht erbrachten Leistungen oder des zusätzlichen Aufwandes nur erstatten, wenn es für Leading Retreats (Leading Collection AG) nicht möglich war, einen geeigneten Austauschservice vor Ort zu erbringen.
9.2 Haftungsausschluss:
Leading Retreats (Leading Collection AG) übernimmt keine Haftung für Nicht-Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die auf Versäumnisse oder Vertragsverletzungen des Kunden zurückzuführen sind (insb. aufgrund der in Ziff. 7 genannten Fällen), höhere Gewalt, Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, oder Schiffstransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind. Der Tourveranstalter übernimmt auch keine Haftung für das Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Bargeld, Wertgegenstände, Fahrrad, Fotoausrüstung, etc. Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks und Kreditkarten.
Nicht versichert sind:
a. Die Haftpflicht aus der Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Extremsporarten, d.h. Aktivitäten bei denen es vielfach um Mutprobemn oder Gemeinschaftserlebnisse geht, di emeist kommerziell angeboten und/oder unter Anleitung von Spezialisten ausgeübt werden wie Body Flying, Bungy Juming, Canoying, Glacier Bungy, Höhlentouren, House Running, River Rafting, Rocket Bungy. Dier Ausschluss gilt auch für andere und/oder neue Sportarten welche Riskomerkmale/-ausprägungen aufweisen, wie die hiervor aufgeführten Extremsportarten;
b. Die Haftpflicht aus der Organisation, Vorbereitung und Durchführung von nicht-touristischen Leistungen wie medizinische Wahbehandlungen (z.B. Schönheitsoperation);
c. Ansprüche aus der Zerstörung, Beschädigung, Entwendung oder dem Verlust von wertvollen Sachen (wie Pelze, Schmuck, Uhren, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Ton- und Bildträger, Video-, Foto-, Film- und Audioausrüstungen, Geräte der Unterhaltungselektronik, Kommunikationsmittel, EDV- Hard- und Software inkl. Datenträger aller Art), Geldwerten (wie Bargeld, Kredit- und Debitkarten, Checks und andere Zahlungsmittel, Fahrkarten, Abonnemente, Tickets, Wertpapiere) sowie Dokumente, Urkunden und Plänen, die Reiseteilnehmern gehören;
d. Ansprüche aus Schäden jeder Art, unabhängig davon, ob auch noch andere Ursachen zu diesen Schäden geführt oder beigetragen haben
- Infolge kriegerischer Ereignisse und innere Unruhen. Als innere Unruhen gelten Gewalthandlungen oder Gewaltandrohung gegenüber Personen oder Sachen zur Erreichung politischer, religöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, wenn die Gewalthandlung oder Gewaltandrohung mit der Absicht begangen wurde oder die Wirkung hat, staatliche Stellen zu beeinflussen oder die Bevölkerung bzw Teile davon in Angst und Schrecken zu versetzen.
9.3 Haftung bei erhöhtem Risiko:
Jegliche Aktivität erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle haftet der Tourveranstalter nicht. Der Tourveranstalter setzt bei jedem Kunden ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung voraus.
10. Inhalt des Online Angebotes
Der Autor Übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
10. Datenschutz & Copyright
Alle internen Informationen hinsichtlich personenbezogener Daten, Adressen, Einkaufsverhalten und alle weiteren kundenbezogenen Daten sind einzig und allein Eigentum von Leading Retreats (Leading Collection AG) und werden nicht an Dritte weitergegeben es sei denn nach ausdrücklicher Einwilligung seitens der direkt Betroffenen und mit Bürgschaft von Leading Retreats (Leading Collection AG).
Alle Bildrechte liegen bei Leading Retreats (Leading Collection AG) oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsgemässer Erbringung der Dienstleistungen hat der Kunde innert 30 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Tourdatum dem Tourveranstalter gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nach dieser Frist beim Tourveranstalter eingehen, können nicht mehr akzeptiert werden, ausser der Kunde kann beweisen, dass er an der Einhaltung der Frist schuldlos verhindert worden ist.
12. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und ihren Nutzern gilt Zug als ausschliesslicher Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.
Leading Retreats
Leading Collection AG
St. Oswalds-Gasse 10
6300 Zug
24.11.2015